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Solide Existenzgründung durch fachlich kompetente Beratung!

Am 21.12.2005 hat der Bundesrat einer Verlängerung der so genannten "Ich-AG“ bis zum 30.06.2006 zugestimmt. Danach
sollen die Förderungen der „Ich-AG“ und das „Überbrückungsgeld“ zusammengelegt werden - großzügiger wird die neue
Form der Förderung dadurch sicher eher nicht. Wer gründen möchte, sollte sich deshalb beeilen. Was müssen Sie
beachten – wir zeigen Ihnen den kürzesten Weg der Existenzgründung, denn egal ob Ich-AG oder Überbrückungsgeld:
Ein Businessplan und fachkundige Stellungnahme sind jetzt Pflicht! Das gilt sogar für ALG-II-Bezieher, die das
Einstiegsgeld beantragen möchten.
Deshalb entscheiden sich immer mehr Gründer schon bei der Erstellung des Businessplans einen Existenz- gründungsberater
hinzuzuziehen. Denn die Erfolgschancen der Gründung steigen enorm und gleichzeitig machen öffentliche Zuschüsse ein
Beratungshonorar erschwinglich. Eine richtige und vor allem seriöse Beratung richtet Ihr Vorhaben optimal aus, bewahrt
Sie vor gravierenden Fehlern und spart Ihnen insgesamt viel Zeit beim Erstellen Ihres Unternehmenskonzeptes.
Und so unterstützen wir Sie
- Gemeinsame Konkretisierung Ihrer Geschäftsidee
- Zusammenstellung eines Gründerpaketes
- Antragstellung von Fördergeldern auf Gewährung von Leistungen zur Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (Antrag bei der Agentur für Arbeit) od. Antragstellung von "Startgeld"
- Vorlagefähige Konzepterstellung(inkl. Businessplan, Liquiditätsplanung, Marktanalyse etc.)
- fachliche Stellungnahme als Maßnahme-/Kostenplan zum Coaching nach § 3 – ESF-Richtlinie zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
- Realisierung der Gewerbeanmeldung (Achtung – erst anmelden nachdem alle Anträge gestellt wurden!!!)
ACHTUNG - Wichtig ist vor allem auch die Einhaltung von Fristen betreffend die Förderfähigkeit des zukünftigen
Unternehmens. Fördermittel müssen immer vor Gründung einer Firma beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass
künftige "Geldgeber" einen fachkundigen Businessplan sehen wollen. Es kommt nicht immer darauf an, ob und
welche Sicherheiten Sie den Banken liefern können. Es kommt darauf an, ob Ihr Konzept überzeugt. Darin müssen
Sie Ihr Vorhaben in allen Einzelheiten konkret beschreiben, Marktforschungsprognosen belegen, Rentabilitätsanalysen
anfertigen usw. Dafür sind wir da. Wir begleiten Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens und beraten Sie – auch
nach Gründung Ihres Unternehmens - sowohl in allen kaufmännischen wie auch in sonstigen Fragen. Nutzen Sie Ihre
Chancen, wir helfen Ihnen mit solider Arbeit! Genauere Informationen erhalten Sie auf Anfrage hier.
Vorsicht bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag: Seit 17.06.2005 gilt eine neue Durchführungsanweisung, wonach
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit „selbst verschulden“ auch bei nahtloser Gründung mit einer Sperrzeit
bestraft werden. Ob Sie noch unter die alte Regelung fallen und wie Sie sich unter der neuen Regelung am besten
verhalten, um eventuell Überbrückungsgeld zu bekommen, prüft Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall. Informieren
Sie sich genau!
Zur Kontaktaufnahme
pAV Berlin-Brandenburg - Humboldtstraße 21 - 12625 Hoppegarten - Waldesruh Tel.:030 5667781 - Fax 030 56553989
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